EUD-Generalsekretär Christian Moos zum Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland aufgrund des BVerfG Urteils

„Es ist gut, dass die EU-Kommission Deutschland verklagt. Denn es bedarf dringend einer Klärung durch das höchste europäische Gericht, wer in der EU in der Auslegung der Verträge das letzte Wort hat. Das kann nur der Gerichtshof der Europäischen Union sein und kein nationales Verfassungsgericht. Was das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Jahr getan hat, eine EuGH Entscheidung in Frage zu stellen, war eine Grenzüberschreitung.“

EUD-Generalsekretär Christian Moos

„Karlsruhe hat hier klar ultra vires gehandelt. Es kann kein Zweifel daran bestehen, dass der Gerichtshof genau dies feststellen wird. Denn sonst ist die Europäische Union Geschichte. Zerfällt der europäische Rechtsraum, ist das automatisch das Ende der EU. Die Selbstermächtigung des Bundesverfassungsgerichts ist brandgefährlich, weil sie auch anderen Verfassungsgerichten Argumente für das Infragestellen europäischer Rechtsprechung liefert. Die Klärung, dass dies nicht geht, ist notwendig, denn sonst werden die nicht mehr unabhängigen Verfassungsrichter in Polen und Ungarn sich höchstrichterlichen europäischen Entscheidungen mit Verweis auf Karlsruhe widersetzen. Dem Abbau von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit wäre dann über die EU nichts mehr entgegenzusetzen.“